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laser:oeffentliche_veranstaltungen

Öffentliche Veranstaltungen und der Einsatz von Showlasern

Hier ist noch Baustelle. Wenn du magst, kannst du diese Seite gerne erweitern und verbessern! FIXME

Diese Frage wird regelmässig im LaserFreak.net Forum gestellt. Die Antwort ist meistens die selbe. Diese Wikiseite soll und kann auf keinen Fall ein Studium der Webseite http://www.lasersafe.de/ ersetzen.

Was zählt als öffentliche Veranstaltung

Diese Liste ist nicht als Vollständig zu sehen.

  • Eine (Schul-)aufführung in der Schule
  • Eine Party
  • “die nexte große Party an Silvester”
  • Eine darbietung in einer Kirche

Bedingungen für den öffentlichen Betrieb von Showlasern

  • Die Lasergeräte müssen CE geprüft sein.
  • Die Lasergeräte müssen eine TüV Prüfung bestanden haben Prüfbogen
  • Für den Betrieb der Anlage muss ein Laserschutz-Beauftragter nach BGV B2 vorort sein
  • Du mussst deine Veranstaltung bei deinem Ordnungsamt anzeigen.
    Diese entscheidet ob du eine TüV-Abnahme von deinem Aufbau machen lassen musst.
  • Deine Läsergeräte müssen mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
    • Einschaltsicherung durch Schlüsselschalter
    • Not-Aus Funktion

Texte aus dem Forum kopiert. Muss noch bearbeitet werden

Jedesmal wenn eine Laseranlage neu aufgebaut wird, muss diese, wenn öffentlich betrieben,
beim Ordnungsamt angemeldet werden. Die genehmigende Behörde wird dann meistens (nahezu 100%ig)
ein Gutachten verlangen / in Auftrag geben. Diese "TÜV"-Abnahme ist von dir zu zahlen und
kostet einen Betrag im 4-stelligen Bereich.

Laserschutzbeauftragter kann man per Lehrgang werden, erfordert aber Sachkenntnis.
Der Lehrgang kostet üblicherweise 3stellig.

Die häufig bei Ebay angebotenen Laser würden keiner TÜV-Prüfung stand halten, weil ihnen
Dinge wie Strahlüberwachung, Notaus u.ä. fehlen. Es gibt bei den DMX-Lasern nur wenige Ausnahmen,
die bestehen würden, einer davon ist der SpookyBlue von Medialas, der unter gewissen
Rahmenbedingungen (u.a. riesige Sicherheitsabstände) sicher zu betreiben ist.

Du bist als Betreiber immer für alle durch den Laser entstehenden Schäden haftbar (auch
wenn die Anlage vom TÜV abgenommen wurde). Ob das ganze öffentlich war oder eine private
Party spielt keine Rolle. Wenn ein Gast anschließend blind ist musst du dein leben lang zahlen.
Selbst wenn nichts passiert, kannst du trotzdem wegen Gefährdung vor Gericht zitiert werden.

Wenn Du einen Laser einsetzt, hast Du auf jeden Fall die Verantwortung für jegliche Schäden
die dadurch entstehen. Deine Haftpflicht zahlt da nichts.
laser/oeffentliche_veranstaltungen.txt · Last modified: 2021/11/21 01:16 (external edit)